VPB rät: Bei der Planung Stark- und Schlagregen bedenken
BERLIN. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Gerade in dicht bebauten Gegenden treten Gewitter und Starkregen in der warmen Sommerzeit häufiger auf. Dieses Wettergeschehen lässt sich leider nur sehr schwer exakt voraussagen. Plötzliche Regengüsse und die auftretenden Wassermassen überfordern dann oft die Kanalisation.
Ein möglichst hoher Anteil an Flächen rund um das Haus sollte nicht versiegelt und stattdessen begrünt werden. Das steigert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern auch durch die kühleren Oberflächen das Potential zur Abkühlung. Zudem wird das Wasser gespeichert und kann versickern, statt in die Kanalisation zu gelangen. „Besonders wichtig aber ist, dass das Wasser weg vom Haus geleitet wird”, betont der Kieler Diplom- Ingenieur Thorsten Kuchel, Bauherrenberater im Verband Privater Bauherren.
„Wer heute baut, sollte verschiedene Maßnahmen zur Anpassung an Stark- und Schlagregen einplanen lassen: Grundsätzlich sollten wir alle vermeiden, Wasser ungenutzt einfach in die Kanalisation fließen zu lassen. Wenn es der Baugrund zulässt, muss das Wasser auf dem Grundstück versickern.
Eine Einleitung in die Kanalisation sollte möglichst nur verzögert erfolgen – oder gespeichert und am besten selbst in Haus und Garten genutzt werden. Wer das nicht will, kann durch Gründächer, Speicherbecken, Retentionsmulden und Sickerschächte dafür sorgen, dass das Wasser zeitverzögert abgegeben wird.” Für das Haus und seine Räume rät Thorsten Kuchel, schon bei der Wahl des Grundstücks und dann der Planung an Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zu denken: „Wir haben gesehen, was im Ahrtal passiert ist.
Wer in Tallagen oder in Flussnähe baut, sollte den Prinzipien „Ausweichen”, „Widerstehen” und/oder „Anpassen” folgen. Ausweichen kann man zum Beispiel durch eine erhöhte Bauweise, auf einem Sockel oder einer Aufständerung. Im Gebäude sollten in hochwassergefährdeten Gebieten bodengleiche und ebene Gebäudeöffnungen vermieden werden. Dabei sollte man dennoch anstreben, eine barrierearme Erschließung umzusetzen. Lichtschächte, Kellerfenster und außenliegende Kellertreppen sollten baulich so geschützt sein, dass sich die Fluten nicht den Weg nach unten suchen.
Im Keller sollten Böden mit Gefälle zu Bodenabläufen versehen sein. Wichtig ist, dass die Hausanschlüsse in sicherer Höhe montiert werden und Rückstausicherungen nur dort eingebaut werden, wo sie auch tatsächlich helfen und zulässig sind. Nur Entwässerungsgegenstände, die sich unter der Rückstauebene befinden, dürfen gegen Rückstau gesichert werden. Sonst muss es immer eine Freigefälle-Entwässerung sein. Die Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straße vor dem Haus. Sie wird häufig auch im Entwässerungsantrag bzw. der Genehmigung festgelegt. Andernfalls sollte man sich von einem Experten beraten lassen.
Eine Rückstauklappe, die regelmäßig auf Funktion getestet werden sollte, sichert gegen Überflutungen des Kellers, wenn die Kanalisation so voll ist, dass das Abwasser zurückgedrückt wird. Vorsicht bei überfluteten Kellern und Tiefgaragen! Diese dürfen nicht betreten werden, denn die Gefahr eines Stromschlags besteht. Dann sollten unbedingt die Profis der Feuerwehr gerufen werden.”