Online-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – Was nun?“

BIVA-Pflegeschutzbund informiert zu Pflegefinanzierung, Pflegemängeln und Testament.

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund startet am 25. April 2022 mit dem zweiten Teil der Vortragsreihe „Pflegebedürftig – was nun?“ als Online-Format. In fünf einstündigen Vorträgen geben BIVA-Rechtsberater Auskunft über Pflegefinanzierung, Rechte von Pflegeheimbewohnern, Pflegemängel sowie Betreuung bei Demenz und Testament. Die Vorträge finden vom 25. bis zum 29. April statt. Sie bauen nicht aufeinander auf und können gegen einen geringen Teilnahmebeitrag online gebucht werden.

Pflegebedürftigkeit ist kein leichtes Thema, das die meisten Menschen verdrängen oder auf später verschieben. Da Pflegebedürftigkeit aber jederzeit eintreten kann, sollte man sich frühzeitig damit befassen. Dabei stellen sich viele Fragen, zum Beispiel: Wie wird Pflege finanziert? Was tun bei Pflegemängeln? Wie setze ich ein Testament auf? Antworten geben die BIVA-Rechtsberater in Teil 2 der Vortragsreihe „Pflegebedürftig – Was nun?“ für BIVA-Mitglieder und alle anderen Interessierten.

Unter www.biva.de/veranstaltungen/ finden sich weitere Informationen zu den einzelnen Vorträgen und das Online-Anmeldeformular.

Hier die Veranstaltungstermine, jeweils von 17:00 bis 18:00 Uhr:
Mo, 25.04.2022: Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert
Di, 26.04.2022: Meine Rechte als Pflegeheimbewohner – Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt
Mi, 27.04.2022: Pflegemängel konstruktiv lösen
Do, 28.04.2022: Demenz & Betreuung
Fr, 29.04.2022: Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten?

Kosten:
10 € je Vortrag
BIVA-Mitglieder zahlen die Hälfte

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