Verhaltensregeln zur Sommersonnenwende an den Externsteinen

Sommersonnenwende

Landesverband Lippe kündigt verstärkte Kontrollen an

Horn-Bad Meinberg. Zur Sommersonnenwende in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni rechnet der Landesverband Lippe erneut mit zahlreichen Besuchern an den Externsteinen. Um Natur und Besucher zu schützen, werden die Hausordnung sowie die Vorschriften im Naturschutzgebiet verstärkt kontrolliert.

Grundlage ist das bewährte Schutzkonzept, das der Landesverband gemeinsam mit der Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine e. V. und der Kreispolizeibehörde entwickelt hat. Ziel ist ein friedliches Miteinander und der Erhalt des sensiblen Naturraums.

Offene Feuer, Grillen und jegliche Form von Feuerwerk sind an den Externsteinen verboten. Spirituell interessierte Besucher können die Nacht an den Felsen verbringen, sofern sie sich friedlich verhalten und die Natur respektieren. Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Das Besteigen der Felsen ist jedoch ausschließlich während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt.

Übernachtungen und Campen verboten

Nicht gestattet ist das nächtliche Abstellen von Wohnmobilen und vergleichbaren Fahrzeugen auf dem Parkplatz. Zudem gilt ein Übernachtungsverbot sowohl für das Parkplatzgelände als auch für das gesamte Naturschutzgebiet. Rund um die Sommersonnenwende und insbesondere am 20. Juni werden verstärkte Kontrollen durchgeführt.

Der Landesverband Lippe weist darauf hin, dass ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Besucher werden gebeten, die geltenden Regeln einzuhalten und Rücksicht auf Natur und Mitmenschen zu nehmen.

Externsteine:

Die Externsteine sind ein Natur- und Kulturdenkmal von herausragender Bedeutung. Seit Jahrhunderten faszinieren sie die Menschen, Spuren wie z. B. das Kreuzabnahmerelief, die Grotten oder die Plattformen zeugen von ihrer Anziehungskraft. Rund 600.000 Besucherinnen und Besucher kommen jährlich zu den Externsteinen.
Über die Externsteine hinaus zählen zu den bedeutenden Einrichtungen und Vermögenswerten des Landesverbandes Lippe: das Hermannsdenkmal mit der Waldbühne, das Lippische Landesmuseum Detmold, die Lippische Landesbibliothek Detmold, das Weserrenaissance-Museum Schloss Brake, die Lippische Kulturagentur, die Burg Sternberg, Denkmäler, Immobilien und Domänen, rund 15.900 Hektar naturnah und nachhaltig bewirtschafteter Wald sowie rund 3.300 Hektar landwirtschaftliche Flächen.

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