Verschärfte Aufklärung bei schönheitschirurgischen Eingriffen

„Das Geschäft mit der Schönheit floriert – dank Corona. Die Nachfrage nach Schönheits-Operationen ist enorm gestiegen. Botox, Hyaluron, Fettabsaugungen und Lidstraffungen liegen voll im Trend. Zoom, Webex und Co sorgen für einen Boom. Denn mancher stört sich am eigenen Bild bei Videokonferenzen. Und hat nun Zeit. Frei nach dem Motto: Man gönnt sich ja sonst nichts.

Für fast alle Eingriffe gilt: Sie sind medizinisch nicht notwendig. Und jeder Eingriff ist riskant. Entsteht ein Schaden, ist er oft dauerhaft, manchmal sogar tödlich. Deshalb gehören diese Eingriffe in die Hände erfahrener Fachärzte, z.B. für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Bei diesen ist für umfassende Aufklärung und Absicherung im Schadensfall gesorgt. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Denn es gibt Scharlatane. Schönheitschirurg ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Das können Verbraucher aber nicht wissen und nicht erkennen. Diese verdienen mehr Aufklärung und Schutz. Der Begriff Schönheitschirurgie muss definiert werden“, so zum heutigen Weltverbrauchertag die für gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann.

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