Weniger Schutz für die Beschäftigten

Neuer Gesellschaftervertrag: weniger Schutz für die Beschäftigten bei weniger Mitsprache im Aufsichtsrat – ist das die sozialdemokratische Politik von Landrat Lehmann?

Vor einem Jahr machte die Geschäftsführung der Klinikum Lippe GmbH Schlagzeilen mit dem Vorhaben, neu eingestellte Beschäftigte statt bei der tarifgebundenen KLG über die Tochterfirma aLD unter Vertrag zunehmen. Diese zahlt einen geringeren Lohn und hat auch einen viel kleineren Betriebsrat.

Nun geht die Schwächung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten in die zweite Runde.

„1993 handelten die damaligen Personalräte sowie der Gesamtpersonalrat in harten Verhandlungen eine Schutzregelung aus, wonach die Zugehörigkeit zum kommunalen Arbeitgeberverband sichergestellt worden ist. Diese Regelung unterlag der Prüfung durch die Bezirksregierung und wurde für wirksam erklärt. Landrat Axel Lehmann will von dieser Schutzregelung nichts mehr im neuen Gesellschaftervertrag gelten lassen – obwohl das Arbeitsrecht ganz klar die günstigste Norm für ArbeitnehmerInnen vorschreibt.

Der Aushebelung der Bindung an den Tarifvertrag nach TVöD würde mit der beabsichtigten Neuerung kaum etwas im Wege stehen. Gern lasse ich mir einen Nachweis darüber erbringen, dass die Bezirksregierung dem Kreis Lippe erklärt haben soll, dass die ArbeitnehmerInnen im jetzigen Gesellschaftervertrag zu viele Rechte hätten oder -wie auf der Sitzung des Kreistages erklärt – dass die Schutzregelung ‚der Gleichwertigkeit der Aufsichtsmandate‘ widerspräche“, führt Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher, weiter aus.

Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat von 15 auf 19 Mitglieder erweitert werden. Aber nur die Anzahl der mitbestimmenden KreistagspolitikerInnen – nicht die der ArbeitnehmervertreterInnen.

„So wird die Stimme derjenigen, die im Sinne der Beschäftigten im Aufsichtsrat handeln, systematisch verringert“, kritisiert Straetmanns, „von einem Landrat, der bei seiner Ernennung eine soziale Politik versprach, erwarte ich die bestmögliche Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dazu gehört ganz sicher nicht die Aussage, dass eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrates, wie sie nach Gemeindeordnung möglich wäre, sich für 1,5 Jahre nicht mehr lohne! Zumal sich der Landrat im Aufsichtsrat selbst doppeltes Stimmrecht zugesteht“.

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