Netznutzungsentgelte für Strom

Netznutzungsentgelte für Strom – Große Unterschiede in Lippe

Bei den Netznutzungsentgelten für Strom gibt es in Lippe große Unterschiede. "Besonders drastisch macht sich das auf der Niederspannungsebene bemerkbar", berichtet Matthias Carl, stellvertretender Geschäftsführer der IHK Lippe. "Im teuersten Netzgebiet in Lippe bezahlen die Kunden im Schnitt über 3 Cent mehr pro Kilowattstunde als im günstigsten." Ein "teurer" Standort erhöhe die Stromkosten in einem Unternehmen so um etwa 15 bis 20 Prozent. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Vergleichs der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) zu den Stromnetzentgelten für Sondervertragskunden in den lippischen und den angrenzenden Kommunen.

"Für den ‘Stromtransport’ auf der Mittelspannungsebene zahlen Unternehmen in Lippe im teuersten Netzgebiet im Schnitt 50 Prozent mehr als Unternehmen im günstigsten Netzgebiet", stellt Carl fest. Die Preisspanne pro Kilowattstunde liegt in Lippe zwischen 2,28 und 3,57 Cent (Durchschnitt in NRW: 2,70 Ct/kWh).

Dem Vergleich liegen die Durchschnittswerte für 15 Verbrauchsfälle auf Mittelspannungsebene und drei auf Niederspannungsebene zugrunde, die der Verband der Energieabnehmer (VEA) in seiner aktuellen Erhebung ermittelt hat. Die einzelnen Verbrauchsfälle unterscheiden sich in Leistung, Strommenge und Benutzungsstunden. Mittelspannungsnetze werden üblicherweise mit elektrischen Spannungen von 10 bis 30 Kilovolt und Niederspannungsnetze bei 250 bis 1000 Volt betrieben.

Bundesweit ist die Preisspreizung noch größer: Laut dem VEA-Vergleich müssen mittelständische Sondervertragskunden bei den zehn teuersten Netzbetreibern durchschnittlich 5,46 Ct/kWh (Mittelspannung) bzw. 10,68 Ct/kWh (Niederspannung) für die Netznutzung zahlen. Dieselbe Leistung kostet bei den zehn günstigsten Netzversorgern 1,62 Ct/kWh bzw. 3,18 Ct/kWh.

Netznutzungsentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Stromkosten. Sie beinhalten i.d.R. neben dem Arbeits- und Leistungspreis für die Netznutzung auch Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung. Netznutzungsentgelte werden in einem komplexen Verfahren durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die Höhe der Netzentgelte ist ortsgebunden und hängt von vielen Faktoren wie Anschlussdichte, Erneuerungsbedarf des Stromnetzes, Versorgungsqualität und Effizienz des Netzbetreibers ab.

Übersichtstabelle und Karten www.detmold.ihk.de

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