Wirtschaft
Paradigmenwechsel in der Krisen- und Insolvenzberatungskultur für Unternehmen
Dienstag, 07 Februar 2012
Am 1. März tritt das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) in Kraft. Es räumt mit einem veralteten, juristisch-administrativen Prozedere für die Rettung insolvenzgefährdeter Unternehmen auf.
Frankfurt / Wiesbaden. Bisher haben Unternehmen bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten den Gang zum Amtsgericht so lange wie möglich hinausgezögert. Der Grund: Angst, die unternehmerische Selbstbestimmung an den teuren Insolvenzverwalter abgeben zu müssen. Dieser wird bis dato nämlich vom Amtsgericht bestimmt. "Dadurch wurde wichtige Reaktionszeit verloren. Je früher ein angeschlagenes Unternehmen sich Hilfe holt, desto größer ist die Chance auf seine Rettung", so der Sanierungs- und Controllingexperte Georg P. Mühle vom Expertenverbund Complement Partners. Das sei wie bei Krankheiten und Arztbesuchen.
Am 1. März tritt das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) in Kraft. Es räumt mit einem veralteten, juristisch-administrativen Prozedere für die Rettung insolvenzgefährdeter Unternehmen auf.
Frankfurt / Wiesbaden. Bisher haben Unternehmen bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten den Gang zum Amtsgericht so lange wie möglich hinausgezögert. Der Grund: Angst, die unternehmerische Selbstbestimmung an den teuren Insolvenzverwalter abgeben zu müssen. Dieser wird bis dato nämlich vom Amtsgericht bestimmt. "Dadurch wurde wichtige Reaktionszeit verloren. Je früher ein angeschlagenes Unternehmen sich Hilfe holt, desto größer ist die Chance auf seine Rettung", so der Sanierungs- und Controllingexperte Georg P. Mühle vom Expertenverbund Complement Partners. Das sei wie bei Krankheiten und Arztbesuchen.
Wirtschaft 


EUR
USD 
0.544 %