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Vorsicht bei Zwangsversteigerungen!
Freitag, 20 November 2009 | Autor: PPR

BERLIN. Wer ein Wohnhaus oder eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung kaufen will, der muss mit Überraschungen rechnen. Davor warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). In der Regel hat der Interessent nämlich keine Chance, das Objekt vorher von innen zu besichtigen. Eigentümer und Mieter lassen ihn meist gar nicht erst ins Haus. Gleiches kann dem Wertgutachter passieren, der die Immobilie schätzen soll. Auch er kann sich oft nur von außen ein Bild machen.

Die Schätzung fällt dann zwangsläufig oberflächlich aus. Bauschäden im Innern bleiben unentdeckt. Der angehende Eigner weiß also nicht, in welchem Zustand das Gebäude ist und was an Sanierungen auf ihn zukommt. Unerlässlich ist es in jedem Fall, alle verfügbaren Unterlagen zum Objekt sorgfältig zu studierten, statt auf gut Glück mit zu bieten. Dort steht, ob der Sachverständige Zutritt zum Objekt hatte, oder ob er bei der Beurteilung der Substanz auf Mutmaßungen angewiesen war.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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“Das, was wir tun, ist für unsere Zukunft weniger wichtig als das, was wir denken.”

Philip James Bailey, brit. Dichter, 1816-1902

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