Verbraucher

BGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein
Freitag, 28 November 2008
Nutzungsentschädigung muss erstattet werden
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dürfen Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Mit dem gestrigen Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Quelle AG statt. "Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte. Stellt sich im Laufe der Nutzung ein Fehler heraus, der von Anfang an vorlag, darf den Kunden durch den Austausch kein finanzieller Nachteil entstehen", bekräftigt Helke Heidemann-Peuser, Leiterin des Referats Kollektiver Rechtsschutz im Verbraucherzentrale Bundesverband den Urteilsspruch.
Nutzungsentschädigung muss erstattet werden
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dürfen Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Mit dem gestrigen Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Quelle AG statt. "Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte. Stellt sich im Laufe der Nutzung ein Fehler heraus, der von Anfang an vorlag, darf den Kunden durch den Austausch kein finanzieller Nachteil entstehen", bekräftigt Helke Heidemann-Peuser, Leiterin des Referats Kollektiver Rechtsschutz im Verbraucherzentrale Bundesverband den Urteilsspruch.
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