Durchbruch für die künftige Rechtsverfolgung - Irreführung darf nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden
Die Media-Saturn-Holding GmbH ist für bundesweite Werbaktionen von Media Markt verantwortlich. Dies ist einem gestern vom Landgericht Ingolstadt verkündeten Beweisbeschluss nach einer Klage des vzbv gegen die Media-Saturn-Holding GmbH und die Media Markt Systemzentrale GmbH zu entnehmen. "Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen", wertet vzbv-Vorstand Edda Müller den Beschluss als Durchbruch für die künftige Rechtsverfolgung. "Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden."
Urteile bisher lediglich ein Tropfen auf den heißen
Stein
Irreführende Werbung, nicht vorhandene Sonderangebote: Wiederholt
waren Media Markt und die Konzernschwester Saturn durch besonders aggressive
Werbeaktionen aufgefallen. Der juristischen Verantwortung hierfür hat sich das
Unternehmen bisher mit einem formalen Kniff entzogen: Media Markt ist in
zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften aufgesplittet. Als
Ergebnis konnte der vzbv in der Vergangenheit bei irreführender Werbung von
Media Markt erfolgreich lediglich gegen einzelne Märkte gesondert vorgehen. Die
Folge: Ausschließlich der konkret abgemahnte oder verklagte Media Markt musste
entsprechende Werbeaktionen unterbinden. Mit einem verbraucherfreundlichen
Urteil im laufenden Verfahren würde dies künftig anders sein: Bei bundesweiten
Werbeaktionen der Elektronikkette könnte der vzbv etwaige Unterlassungsansprüche
in Zukunft direkt gegen die Holding richten und so irreführende Werbeaktionen
künftig auf einen Schlag unterbinden.
Wie geht es weiter?
In
den nächsten Monaten wird das Landgericht Ingolstadt Gericht nun Zeugen anhören,
um zu entscheiden, ob der Vorwurf des vzbv der "Irreführenden Lockvogelwerbung"
zutrifft. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, ob neben der Holding auch
die Media Markt Systemzentrale GmbH in Verantwortung zu ziehen ist. Die Termine
der Zeugenanhörungen und der Beweisaufnahme sind für den 24.07.2007 und
04.09.2007 angesetzt. Konkret geht es um die Frage, ob Verbrauchern, die am 2.
Januar 2006 aufgrund einer bundesweiten Werbeaktion einen DVD-Player zum Preis
von 19 Euro erwerben wollten, von Mitarbeitern eines Media Marktes erklärt
wurde, das Gerät sei nicht mehr erhältlich. Mit einem Urteil ist im Herbst zu
rechnen.
(Beweisbeschluss Landgericht Ingolstadt, 8. Mai 2007, Az.: 1
HK O 1286/06)
