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Umwelt & Energie
Neue Regelung für gute Luftqualität auf den Weg gebracht
Freitag, 26 Februar 2010

Zukünftig erstmals Grenzwerte für die besonders gesundheitsschädlichen Feinststäube

Berlin. Der Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und das Vorbeugen gegen Luftverschmutzungen sind nach wie vor eine wichtige Aufgabe der deutschen Politik. Diesem Ziel dient die heute im Bundestag beratene Neufassung der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Mit ihr wird die europäische Luftqualitätsrichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt.

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Werra-Weser-Versalzung
Montag, 01 Februar 2010

Keine Bergsicherheit im Kalirevier - WWA e.V. fordert von K+S die Sicherung der Gruben durch Versatz und die Einstellung der Salzlaugenversenkung

Werra-Meißner-Kreis. In der Gemeinde Tiefenort weiten sich die Erdfälle aus, der Abriss von Häusern steht bevor. Die Erdrutsche werden als Folge der Abbau- und Versenktätigkeit der Kali-Industrie angesehen. Die Vorfälle machen deutlich, dass es höchst riskant ist, ausgebeutete Grubenfelder nicht zu verfüllen oder sogar mit flüssigen Produktionsabfällen zu fluten. Dementsprechend kritisch gesehen werden müssen die Pläne der K+S AG, die keine Grubensicherungsmaßnahmen durch Versatz vorsehen. Stattdessen sollen aufgegebene Gruben geflutet und die Laugenversenkung unter neuem Namen ausgeweitet werden.

Katastrophenschutzübungen in NRW
Montag, 18 Januar 2010

Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf die Bewältigung von möglichen Großschadensereignissen vor

Düsseldorf. Dazu finden am 27. Januar in Köln, Dormagen, Gummersbach und Lemgo Katastrophenschutzübungen statt, mit denen rund 2.500 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdiensten und Polizei realistisch ihre praktischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz üben. "Regelmäßige Übungen dieser Art sind unverzichtbar, um im Schadensfall auf Bedrohungen schnell und zielgerichtet reagieren zu können", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (18.01.) in Düsseldorf.

Elektrizitäts- und Gasversorgung - Rückwirkende Mehrerlössaldierung
Donnerstag, 14 Januar 2010

Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen

Im Juli 2005 trat das novellierte Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzte europäischen Richtlinien folgend das unter dem Energiewirtschaftsgesetz 1998 entwickelte Prinzip eines verhandelten Netzzugangs auf der Basis einer privatrechtlich ausgehandelten Verbändevereinbarung durch ein System eines staatlich regulierten Netzzugangs.

Entgelte, die andere Stromanbieter für den Netzzugang zahlen müssen, bedürfen nunmehr nach § 23a Abs. 1 EnWG einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (sog. ex-ante-Kontrolle). Die Genehmigung ist gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 EnWG zu erteilen, soweit die Entgelte den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entsprechen. Nach dem - inzwischen außer Kraft getretenen - § 118 Abs. 1b EnWG hatten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen erstmals drei Monate nach Inkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung am 29. Juli 2005 und damit spätestens am 29. Oktober 2005 einen Genehmigungsantrag zu stellen.

Für den Übergangszeitraum bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörde über den erstmaligen Antrag nach den neuen gesetzlichen Regelungen galt, dass bei rechtzeitiger Antragstellung die vertraglich vereinbarten regelmäßig höheren Netzentgelte bis zur Entscheidung über den Antrag "beibehalten" werden konnten (§ 118 Abs. 1b Satz 2, § 23a Abs. 5 EnWG).

Verl investiert in Fernwärme
Mittwoch, 10 Dezember 2008

Ein Schulzentrum, eine Kirche und ein Altenheim samt Liegenschaften in der Gemeinde Verl sollen von einem Holzheizwerk mit Wärmeenergie versorgt werden. Bisher greift die Gemeinde auf Gas und Strom zurück. Für den Transport muss ein zwei Kilometer langes Leitungsnetz gebaut werden. Das Projekt fördert die Bezirksregierung Arnsberg mit Zuwendungen in Höhe von 153.000 Euro. Die Gesamtkosten für den Bau der Leitung schlagen mit ca. eine Million Euro zu Buche. Einmal in Betrieb, wird über die Leitung eine Leistung von drei Megawatt transportiert.


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