An Offenlegung von Jahresabschlüssen denken!
Sonntag, 17 Januar 2010 | Autor: Dahmen Renate
"Ordnungsgelder bis zu 2.500,- _ drohen!", so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe), "denn im März 2010 beginnt das Bundesamt für Justiz mit der Versendung von Ordnungsgeldandrohungen."
Adressaten werden die Unternehmen sein, die bisher der Offenlegungspflicht ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 noch nicht nachgekommen sind.
Jahres- und Konzernabschlüsse müssen spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim Elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) eingereicht werden. Für offenlegungspflichtige Unternehmen - hierunter fallen auch sogenannte "kleine Kapitalgesellschaften", deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt - endete die Frist der Offenlegung für das Geschäftsjahr 2008 am 31.12.2009.
Seit dem 1.1.2007 wird das Ordnungsgeldverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflicht betrieben. Jeglicher Verstoß wird aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten erfasst und vom Bundesamt für Justiz verfolgt. Der Ordnungsgeldrahmen liegt zwischen 2.500,- und 25.000,- _ bei wiederholter Nicht-Offenlegung.
"Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die Frist von sechs Wochen ab Zugang der Androhung eingehalten wird. Derzeit beläuft sich das reduzierte Ordnungsgeld auf ca. 250,- _," so Jochens.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der IHK Lippe, Svenja Jochens, Telefon: 05231 7601-43 oder jo-chens@detmold.ihk.de.
"Ordnungsgelder bis zu 2.500,- _ drohen!", so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe), "denn im März 2010 beginnt das Bundesamt für Justiz mit der Versendung von Ordnungsgeldandrohungen."
Adressaten werden die Unternehmen sein, die bisher der Offenlegungspflicht ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 noch nicht nachgekommen sind.
Jahres- und Konzernabschlüsse müssen spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim Elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) eingereicht werden. Für offenlegungspflichtige Unternehmen - hierunter fallen auch sogenannte "kleine Kapitalgesellschaften", deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt - endete die Frist der Offenlegung für das Geschäftsjahr 2008 am 31.12.2009.
Seit dem 1.1.2007 wird das Ordnungsgeldverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflicht betrieben. Jeglicher Verstoß wird aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten erfasst und vom Bundesamt für Justiz verfolgt. Der Ordnungsgeldrahmen liegt zwischen 2.500,- und 25.000,- _ bei wiederholter Nicht-Offenlegung.
"Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die Frist von sechs Wochen ab Zugang der Androhung eingehalten wird. Derzeit beläuft sich das reduzierte Ordnungsgeld auf ca. 250,- _," so Jochens.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der IHK Lippe, Svenja Jochens, Telefon: 05231 7601-43 oder jo-chens@detmold.ihk.de.
