Aktuell
Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten
Politik & Gesellschaft
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Mittwoch, 14 Dezember 2011
Sicherheit vor Pressefreiheit - Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten sei "verfassungsgemäß"
Hamburg. Die Hausjuristen des Journalistenzentrum Deutschland haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2011 geprüft, welches die Vorschriften zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2011 (Az. 2 BvR 236/08) für verfassungskonform erklärt. Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, Journalisten denselben Schutz als Träger von Berufsgeheimnissen zu gewähren wie etwa Abgeordneten, Geistlichen oder Rechtsanwälten.
Sicherheit vor Pressefreiheit - Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten sei "verfassungsgemäß"
Hamburg. Die Hausjuristen des Journalistenzentrum Deutschland haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2011 geprüft, welches die Vorschriften zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2011 (Az. 2 BvR 236/08) für verfassungskonform erklärt. Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, Journalisten denselben Schutz als Träger von Berufsgeheimnissen zu gewähren wie etwa Abgeordneten, Geistlichen oder Rechtsanwälten.


