Hard- & Software
OVG bestätigt Abschaltungsanordnung
Freitag, 29 Januar 2010
OVG bestätigt Abschaltungsanordnung wegen des Missbrauchs von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste
Kurth: "Entscheidung hat Signalwirkung für den Schutz der Verbraucher"
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen den Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren in letzter Instanz eine Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der für diesen Zweck genutzten Ortsnetzrufnummern für rechtmäßig erkannt.
OVG bestätigt Abschaltungsanordnung wegen des Missbrauchs von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste
Kurth: "Entscheidung hat Signalwirkung für den Schutz der Verbraucher"
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen den Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren in letzter Instanz eine Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der für diesen Zweck genutzten Ortsnetzrufnummern für rechtmäßig erkannt.
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