Gesetze & Urteile
Bundesverfassungsgericht rügt AStA
Freitag, 09 April 2010
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Quartetts von 3 Studenten und einem Professor gegen das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zu dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HessStGH) nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig war.
Zur Begründung führte das höchste Gericht aus, die Beschwerdeführer hätten es versäumt, die Verletzung von Grundrechten geltend zu machen. Hätten sie sich u. a. auf das prozessuale Willkürverbot berufen, "wäre die Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen".
- Bundesverfassungsgericht rügt AStA (1 BvR 2349/08)
- Blamage für die AStA betr. Studiengebühren in Hessen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Quartetts von 3 Studenten und einem Professor gegen das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zu dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HessStGH) nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig war.
Zur Begründung führte das höchste Gericht aus, die Beschwerdeführer hätten es versäumt, die Verletzung von Grundrechten geltend zu machen. Hätten sie sich u. a. auf das prozessuale Willkürverbot berufen, "wäre die Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen".
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