Gesetze & Urteile
Verwaltungsgericht Minden bestätigt Ausweisung eines vorbestraften Serben
Donnerstag, 08 März 2007
Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Klage eines serbischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet abgewiesen.
Der 59-jährige Kläger war vom Landgericht Bielefeld am 16. September 2004 wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Kläger hatte Anfang März 2003 seine Lebensgefährtin, mit der er drei Töchter im Alter von inzwischen 9, 14 und 18 Jahren hat, mit zwanzig Messerstichen getötet. Das Landgericht war bei seiner Verurteilung davon ausgegangen, dass der Kläger zur Tatzeit vermindert schuldfähig war.
Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Klage eines serbischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet abgewiesen.
Der 59-jährige Kläger war vom Landgericht Bielefeld am 16. September 2004 wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Kläger hatte Anfang März 2003 seine Lebensgefährtin, mit der er drei Töchter im Alter von inzwischen 9, 14 und 18 Jahren hat, mit zwanzig Messerstichen getötet. Das Landgericht war bei seiner Verurteilung davon ausgegangen, dass der Kläger zur Tatzeit vermindert schuldfähig war.
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