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Gesetze & Urteile
Verwaltungsgericht Minden bestätigt Ausweisung eines vorbestraften Serben
Donnerstag, 08 März 2007

Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Klage eines serbischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet abgewiesen.
Der 59-jährige Kläger war vom Landgericht Bielefeld am 16. September 2004 wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Kläger hatte Anfang März 2003 seine Lebensgefährtin, mit der er drei Töchter im Alter von inzwischen 9, 14 und 18 Jahren hat, mit zwanzig Messerstichen getötet. Das Landgericht war bei seiner Verurteilung davon ausgegangen, dass der Kläger zur Tatzeit vermindert schuldfähig war.

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Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" abgelehnt
Freitag, 02 März 2007

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Verurteilung. Zugleich stellte er den Antrag, die Vollstreckung der (Rest-) Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.

Antrag auf Polnisch-Unterricht scheitert am fehlenden Sorgerecht des Vaters
Freitag, 02 März 2007

Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage eines nicht sorgeberechtigten Vaters ab, der Polnisch-Unterricht für seinen minderjährigen Sohn an dessen Schule wünschte.
Die Klage des polnischen Staatsangehörigen scheiterte daran, dass nicht er, sondern die von ihm geschiedene Mutter seines Sohnes das alleinige Sorgerecht hat. Das Gericht führte dazu unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (auch des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen) aus, dass allein der sorgeberechtigte Elternteil das Recht habe, über schulische Belange des Kindes zu entscheiden; dies gelte auch bei der Wahl bestimmter zusätzlicher Schulfächer.

Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden
Dienstag, 13 Februar 2007

Gesetzgeber muss aber Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen
Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen. Der Gesetzgeber hat aber zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine entsprechende Regelung zu treffen. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 13. Februar 2007.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer U.S.-amerikanischen Klageschrift
Mittwoch, 07 Februar 2007

Ein ehemaliger leitender Angestellter eines puertoricanischen Tochterunternehmens der Beschwerdeführerin verklagte seinen direkten Arbeitgeber sowie die Beschwerdeführerin vor einem U.S.-amerikanischen Gericht wegen seiner Entlassung und Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Führungsposition auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 11.114.500,- US-Dollar. Die U.S.-amerikanische Klageschrift wurde der Beschwerdeführerin im Wege der Rechtshilfe auf der Grundlage des Haager Zustellungsübereinkommens durch den Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt zugestellt.


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Otto Fürst von Bismarck, preußisch-deutscher Staatsmann und erster Kanzler des Deutschen Reiches, 1815-1898

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