Zum Inhalt
Navigation: Aktuelles, Veranstaltungen, Einsendungen
Informationen: neue Kommentare, Wetter, Anmeldung / Login usw.
Technische Informationen: Kontakt, Impressum, Nutzungsbedingungen, Hilfe, Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Gesetze & Urteile
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Freitag, 06 April 2007

Nach § 1 a Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die tariflichen Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß. Der hierdurch bewirkte Eingriff in die durch Art. 12 Grundgesetz geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit der Bauunternehmer ist durch überragend wichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Hauptunternehmers, der von den Arbeitsgerichten zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns an einen Arbeitnehmer des von ihm beauftragten portugiesischen Nachunternehmers verurteilt worden war, erfolglos.

...Anzeige...

Advertisement


Kein Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden, die die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle nicht erfüllen
Dienstag, 03 April 2007

Der Beschwerdeführer ist gelernter Maler- und Lackierergeselle. Die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt er nicht. Ihm war eine Reisegewerbekarte für "Reparaturen und kleinere Handreichungen an Ort und Stelle" erteilt worden, wobei "Neuherstellungen (bei Maler- und Verputzerarbeiten)" ausdrücklich ausgenommen waren. Im Oktober 2003 versuchte ein Beauftragter der Handwerkskammer auf der Grundlage von § 17 Abs. 2 Handwerksordnung, bei dem Beschwerdeführer einen "Betriebsbesuch" vorzunehmen. Es bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer unerlaubt dem Maler- und Lackiererhandwerk nachgehe, weil er nicht in der Handwerksrolle eingetragen sei. Der Beschwerdeführer erteilte der Handwerkskammer Hausverbot und beantragte vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung, dass die Handwerkskammer nicht berechtigt sei, bei ihm eine Haus- oder Betriebsbesichtigung vorzunehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Sein Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgerichtshof war erfolglos.

Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 verfassungsgemäß
Dienstag, 27 März 2007

Um die zu Beginn des Berufslebens eines Versicherten in der Regel niedrigen Verdienste in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen auszugleichen, sah das Rentenreformgesetz von 1992 eine besondere Regelung vor: Danach wurden die ersten vier Berufsjahre eines Versicherten, die vor seinem vollendeten 25. Lebensjahr lagen, als Pflichtbeitragszeiten bei der Rentenberechnung insoweit besonders berücksichtigt, als diese Zeiten mit mindestens 90 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in die Berechnung einflossen. Nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 werden seit dem 1. Januar 1997 grundsätzlich nur noch drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres pauschal berücksichtigt.

Anfechtung der Bielefelder Oberbürgermeisterwahl ohne Erfolg
Dienstag, 27 März 2007

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage eines Wahlberechtigten gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bielefeld abgewiesen. Der wiedergewählte Amtsinhaber, Eberhard David (CDU), hatte bei der Stichwahl lediglich einen Vorsprung von 137 Stimmen gegenüber seinem Konkurrenten Peter Clausen (SPD) gehabt.

Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig
Montag, 26 März 2007

Gericht betont den Gestaltungsspielraum und die soziale Verantwortung des Gesetzgebers
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat heute entschieden, dass die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium an nordrhein-westfälischen Hochschulen rechtmäßig ist. Dem Gesetzgeber stehe bei der Ausgestaltung des Studiengebührenmodells ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungsspielraum zu. Er müsse jedoch den chancengleichen Hochschulzugang auch für finanziell schlechter gestellte Studierende sicherstellen.


<< < 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 > >>
Ergebnisse 55 - 63 von 93

Partner

Denkanstoße


“Erfolge bringen Erfolge hervor, genau wie Geld das Geld vermehrt.”

Nicolas Chamfort, franz. Schriftsteller, 1741-1794

Legende

Artikel: Icon PDF-Version PDF | Icon Druckversion Druckversion | Icon Artikel versenden versenden |  Seitmap: Seitmap |  Schrift: Schrift grösser stellen grösser | Schrift zurücksetzen zurücksetzen | Schrift kleiner stellen kleiner

Zum Seitenanfang