Gesetze & Urteile
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
Dienstag, 15 Mai 2007
Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wurde die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Wie bereits nach der früheren Regelung berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, dem bestimmte Gebührensätze zugeordnet werden. Welche Gebühren im Einzelnen anfallen, hängt von der Art der vom Rechtsanwalt vorgenommenen Tätigkeit ab. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist grundsätzlich zulässig. Niedrigere Vergütungen können nur in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wurde die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Wie bereits nach der früheren Regelung berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, dem bestimmte Gebührensätze zugeordnet werden. Welche Gebühren im Einzelnen anfallen, hängt von der Art der vom Rechtsanwalt vorgenommenen Tätigkeit ab. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist grundsätzlich zulässig. Niedrigere Vergütungen können nur in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden.
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