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Streit zwischen Jagdgenossen entschieden
Freitag, 13 April 2007 | Autor: Verwaltungsgericht Minden

Eine auf Höhe des Werre-Parks gelegene, ca. 2,5 Hektar große Fläche gehört weiterhin zum Jagdbezirk Eidinghausen. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 30. März 2007 festgestellt und damit die Klage der Jagdgenossenschaft Rehme abgewiesen.
Die Fläche gehörte bis zur kommunalen Neugliederung zur Gemeinde Eidinghausen. Die Rehmer Jäger waren der Ansicht, die Fläche sei nunmehr ihrem Jagdbezirk zuzuschlagen, weil katasterrechtlich im Jahre 1995 eine Umgemarkung nach Rehme erfolgt war. Außerdem könne die Fläche fußläufig nur über den Rehmer Jagdbezirk erreicht werden, da die Werre die Zuwegung über Eidinghauser Gebiet verhindere.


Dieser Argumentation schloss sich die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden nicht an und stellte entscheidend darauf ab, dass die "alten" Gemeindegrenzen maßgeblich seien. Den Erfordernissen von Jagdpflege und Jagdausübung könne erforderlichenfalls durch eine Arrondierung der Jagdbezirke Rechnung getragen werden.

(Urteil vom 30. März 2007 - 8 K 2535/06 -; nicht rechtskräftig)


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