Von den Plänen zum verbesserten Anlegerschutz nichts mehr übrig - verpasste Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
Eine verpasste Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes. "Vom ursprünglichen Entwurf, der mehr Transparenz, eine bessere Vergleichbarkeit und eine bessere Kontrolle der Kapitalanlagegesellschaften gebracht hätte, ist wenig übrig geblieben", kritisiert vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. So wurden fast alle ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes gestrichen. "Wer einen funktionierenden Finanzplatz Deutschland will, kann den Anlegerschutz nicht mit Füßen treten."
Den im Januar 2007 vorgestellten Diskussionsentwurf hatte der vzbv noch
ausdrücklich gelobt. Dementsprechend unzufrieden ist vzbv-Chefin Müller mit dem
heutigen Kabinettsbeschluss: "Im weiteren Beratungsprozess des Gesetzes muss dem
Anlegerschutz deutlich mehr Bedeutung beigemessen werden, um das Vertrauen der
Anleger zu verbessern." Dieses Vertrauen sei die essentielle Grundlage, die
Bereitschaft zur Vorsorge in Deutschland zu erhöhen. "Wer vertrauensbildende
Maßnahmen ignoriert, hat nicht das Recht, vom Verbraucher mehr Verantwortung für
die private Vorsorge einzufordern", ermahnte Edda Müller die Bundesregierung. Es
sei rätselhaft und nicht nachvollziehbar, warum die Regierung auf zahlreiche
ursprünglich vorgesehene Änderungen verzichten will.
Gestrichen wurden
aus dem Diskussionsentwurf unter anderem:
- Die Offenlegung der Transaktionskosten. Ein Kostenvergleich beim Kauf
von Investmentfonds bleibt damit weiterhin unmöglich. Notwendige Impulse für
einen vernünftigen Preiswettbewerb und gegen überflüssige Kosten durch überhöhte
Wertpapierkäufe und -verkäufe im Fonds bleiben aus. Stattdessen muss lediglich
darüber aufgeklärt werden, dass die Transaktionskosten nicht in der
Gesamtkostenquote enthalten sind. Dabei ist es ausreichend, wenn diese
Aufklärung allein im ausführlichen Verkaufsprospekt erfolgt.
- Die strikte Trennung von Depotbank und Kapitalanlage-gesellschaft.
Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft dürfen also weiterhin zum selben Konzern
gehören. Die Depotbank hat lediglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die
Interessenkonflikte vermieden werden sollen. Auf Vorgaben zur detaillierten
Ausgestaltung dieser Vorschriften wird verzichtet und ihre Ausgestaltung der
Selbstregulierung durch die Branche überlassen. Ein effektiver Schutz vor
Interessenkonflikten sieht anders aus.
- Die Pflicht zur Beteiligung eines Vertreters einer allgemein anerkannten
Anlegerschutzorganisation im Aufsichtsrat. Stattdessen ist laut Entwurf
lediglich ein unabhängiger Vertreter in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Besondere
Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen oder an eine klare Vertretung
der Interessen von Privatanlegern gibt es nicht.
- Ein Transaktionskostenabschlag. Dieser sollte eingeführt werden, um eine Benachteiligung von Privatanlegern in Folge der Rückgabe großer Anlagevolumina durch institutionelle Anleger auszuschließen.
Zillmerverbot einziger Lichtblilck
Als einzigen Lichtblick bezeichnet der vzbv das Festhalten am so genannten Zillmerverbot für ausländische Investmentfonds, die in Deutschland vertrieben werden. Demnach dürfen auch ausländische Fonds künftig die Abschlusskosten nicht mehr auf einen Schlag kassieren. Diese Regelung bewahrt Verbraucher vor aggressive Vertriebspraktiken und Kapitalverlusten.
Im Dokumentendownload finden Sie
- eine Stellungnahme des vzbv zum Diskussionsentwurf des
Investmentgesetzes
- Hintergrund: Das plant die Bundesregierung

EUR
USD 
-1.010 %