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Investmentgesetz: Bundesregierung knickt ein
Mittwoch, 25 April 2007 | Autor: vzbv

Von den Plänen zum verbesserten Anlegerschutz nichts mehr übrig - verpasste Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
Eine verpasste Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes. "Vom ursprünglichen Entwurf, der mehr Transparenz, eine bessere Vergleichbarkeit und eine bessere Kontrolle der Kapitalanlagegesellschaften gebracht hätte, ist wenig übrig geblieben", kritisiert vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. So wurden fast alle ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes gestrichen. "Wer einen funktionierenden Finanzplatz Deutschland will, kann den Anlegerschutz nicht mit Füßen treten."

Den im Januar 2007 vorgestellten Diskussionsentwurf hatte der vzbv noch ausdrücklich gelobt. Dementsprechend unzufrieden ist vzbv-Chefin Müller mit dem heutigen Kabinettsbeschluss: "Im weiteren Beratungsprozess des Gesetzes muss dem Anlegerschutz deutlich mehr Bedeutung beigemessen werden, um das Vertrauen der Anleger zu verbessern." Dieses Vertrauen sei die essentielle Grundlage, die Bereitschaft zur Vorsorge in Deutschland zu erhöhen. "Wer vertrauensbildende Maßnahmen ignoriert, hat nicht das Recht, vom Verbraucher mehr Verantwortung für die private Vorsorge einzufordern", ermahnte Edda Müller die Bundesregierung. Es sei rätselhaft und nicht nachvollziehbar, warum die Regierung auf zahlreiche ursprünglich vorgesehene Änderungen verzichten will.

Gestrichen wurden aus dem Diskussionsentwurf unter anderem:

  • Die Offenlegung der Transaktionskosten. Ein Kostenvergleich beim Kauf von Investmentfonds bleibt damit weiterhin unmöglich. Notwendige Impulse für einen vernünftigen Preiswettbewerb und gegen überflüssige Kosten durch überhöhte Wertpapierkäufe und -verkäufe im Fonds bleiben aus. Stattdessen muss lediglich darüber aufgeklärt werden, dass die Transaktionskosten nicht in der Gesamtkostenquote enthalten sind. Dabei ist es ausreichend, wenn diese Aufklärung allein im ausführlichen Verkaufsprospekt erfolgt.
  • Die strikte Trennung von Depotbank und Kapitalanlage-gesellschaft. Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft dürfen also weiterhin zum selben Konzern gehören. Die Depotbank hat lediglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die Interessenkonflikte vermieden werden sollen. Auf Vorgaben zur detaillierten Ausgestaltung dieser Vorschriften wird verzichtet und ihre Ausgestaltung der Selbstregulierung durch die Branche überlassen. Ein effektiver Schutz vor Interessenkonflikten sieht anders aus.
  • Die Pflicht zur Beteiligung eines Vertreters einer allgemein anerkannten Anlegerschutzorganisation im Aufsichtsrat. Stattdessen ist laut Entwurf lediglich ein unabhängiger Vertreter in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen oder an eine klare Vertretung der Interessen von Privatanlegern gibt es nicht.
  • Ein Transaktionskostenabschlag. Dieser sollte eingeführt werden, um eine Benachteiligung von Privatanlegern in Folge der Rückgabe großer Anlagevolumina durch institutionelle Anleger auszuschließen.

Zillmerverbot einziger Lichtblilck
Als einzigen Lichtblick bezeichnet der vzbv das Festhalten am so genannten Zillmerverbot für ausländische Investmentfonds, die in Deutschland vertrieben werden. Demnach dürfen auch ausländische Fonds künftig die Abschlusskosten nicht mehr auf einen Schlag kassieren. Diese Regelung bewahrt Verbraucher vor aggressive Vertriebspraktiken und Kapitalverlusten.

Im Dokumentendownload finden Sie
  • eine Stellungnahme des vzbv zum Diskussionsentwurf des Investmentgesetzes
  • Hintergrund: Das plant die Bundesregierung

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