Familie & Partnerschaft

ALG II-Bescheide sind korrekt
Mittwoch, 27 Januar 2010
Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind falsch.
Nürnberg. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. Bei der vergangenen Kindergelderhöhung hatte die Bundesregierung eine Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hat, auf eine Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für die aktuelle Kindergelderhöhung gab es keine Übergangsregelung. Die BA ist verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen.
Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind falsch.
Nürnberg. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. Bei der vergangenen Kindergelderhöhung hatte die Bundesregierung eine Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hat, auf eine Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für die aktuelle Kindergelderhöhung gab es keine Übergangsregelung. Die BA ist verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen.
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