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Musterklage vor dem OVG Münster gegen Studiengebührengesetz
Dienstag, 02 Oktober 2007 | Autor: Jakob Wisor

Am Dienstag, den 9. Oktober 2007 um 10:15 Uhr findet die öffentliche müdliche Verhandlung vor dem OVG Münster im Berufungsverfahren Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Universität Paderborn.
Die Studierendenschaft der Universität Paderborn vertreten durch den AStA klagt im Namen einer betroffenen Studentin gegen die Zulässigkeit des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben.

Die Zulässigkeit des Gesetzes kollidiert nach Ansicht der Studierendenschaft mit Artikel 13 Abs. 2 Lit. c des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR). In dem Pakt, der den Rang eines Bundesgesetzes hat, verpflichten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten, den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit zugänglich zu machen. Ebenso müsse nach dem Gebührengesetz NRW die Erhebung durch einen Bescheid der Hochschule erfolgen.

Bereits mit dem Urteil vom 26. März 2007 durch das VG Minden wurde die Gültigkeit des IPWSKR und Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung festgestellt. Das Land habe jedoch in begründeten Fällen einen erweiterten Ausgestaltungsspielraum, insbesondere durch ein sozialverträgliches Studiengebührengesetz. Mit der Einrichtung von Studienbeitragskrediten durch die NRW.Bank sah das VG Minden eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Studiengebührengesetzes als gegeben an und wies damit die Klage ab.

Im Berufungsverfahren bezweifelt die Studierendenschaft Paderborn sehr wohl die sozialverträgliche Ausgestaltung des Studiengebührengesetzes, insbesondere vor dem Hintergrund der Aufdrängung privat-rechtlicher Kredite zur Studienfinanzierung sowie des fehlenden Vertrauensschutzes über das gesamte Studium hinweg.

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