Auto & Verkehr

Bundesgerichtshof stoppt betrügerische Kettenverkäufe
Samstag, 19 Dezember 2009
ADAC: Verkäufer muss Erwerb von "Zwischenhändler" offenlegen
München. Wer einen gebrauchten Pkw verkauft, muss den Käufer darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief eingetragenen Letztbesitzer erworben hat, sondern von einem "fliegenden Zwischenhändler". Diese Entscheidung des BGH erfüllt eine langjährige Forderung der ADAC-Juristen und schiebt sogenannten "Kettengeschäften" einen Riegel vor. Mit dem Trick, ein Fahrzeug über anonyme Zwischenhändler weiterzuverkaufen, versuchen Betrüger immer wieder, Tachomanipulationen und Unfallschäden zu verschleiern. Denn so hat der Käufer keine Chance, dem Verkäufer arglistiges Verhalten nachzuweisen. Der kann sich darauf herausreden, dass er die höhere Laufleistung oder den Unfallschaden nicht kannte, weil er das Fahrzeug selbst erst vor kurzem erworben und den Angaben seines Verkäufers vertraut habe. Auf diese Weise entstand mitunter eine lange "Kette" von Verkäufern, die sich jeweils mit dem Verweis auf den Vorbesitzer entlasten konnten.
ADAC: Verkäufer muss Erwerb von "Zwischenhändler" offenlegen
München. Wer einen gebrauchten Pkw verkauft, muss den Käufer darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief eingetragenen Letztbesitzer erworben hat, sondern von einem "fliegenden Zwischenhändler". Diese Entscheidung des BGH erfüllt eine langjährige Forderung der ADAC-Juristen und schiebt sogenannten "Kettengeschäften" einen Riegel vor. Mit dem Trick, ein Fahrzeug über anonyme Zwischenhändler weiterzuverkaufen, versuchen Betrüger immer wieder, Tachomanipulationen und Unfallschäden zu verschleiern. Denn so hat der Käufer keine Chance, dem Verkäufer arglistiges Verhalten nachzuweisen. Der kann sich darauf herausreden, dass er die höhere Laufleistung oder den Unfallschaden nicht kannte, weil er das Fahrzeug selbst erst vor kurzem erworben und den Angaben seines Verkäufers vertraut habe. Auf diese Weise entstand mitunter eine lange "Kette" von Verkäufern, die sich jeweils mit dem Verweis auf den Vorbesitzer entlasten konnten.
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