Neue Sanktionen für Verkehrsverstöße

Verkehrsschilder
Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss ab sofort mit einem höheren Bußgeld rechnen. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, geht mit verschärften Sanktionen für Verstöße sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr einher.

Änderung der Straßenverkehrsordnung ist am 28. April in Kraft getreten

Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss ab sofort mit einem höheren Bußgeld rechnen. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, geht mit verschärften Sanktionen für Verstöße sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr einher.

Bei Verstößen im fließenden Verkehr ist unter anderem mit deutlich erhöhten Geldbußen zu rechnen. So werden innerorts Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h mit einer Sanktion von 30 Euro (statt zuvor 15 Euro) geahndet, Überschreitungen zwischen 11 und 15 km/h mit 50 Euro (statt 25 Euro). Wer innerorts die Geschwindigkeit mit 16 bis 20 km/h überschreitet, zahlt statt 35 Euro nun 70 Euro. Da es sich hierbei nicht mehr um ein Verwarngeld handelt, kommen in diesem Fall zusätzlich zum Bußgeld noch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro hinzu. Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist innerorts außerdem ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.

Außerorts werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h jetzt mit einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Auch hier wurden die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben: Wer außerorts bis zu 10 km/h schneller fährt, muss 20 Euro (statt 10 Euro) zahlen. 40 Euro (statt 20 Euro) werden bei Überschreitungen von 11 bis 15 km/h fällig, 60 Euro (statt 30 Euro) – zuzüglich der Gebühren und Auslagen des Bußgeldverfahrens in Höhe von 28,50 Euro – bei Überschreitungen bis 20 km/h.

Auch bei Verstößen im ruhenden Verkehr geht die Änderung der Straßenverkehrsordnung sowohl mit erhöhten als auch mit neuen Geldbußen einher. Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sanktion bis zu 25 Euro (statt zuvor 15 Euro) geahndet. Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem wurde ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (55 Euro), sowie die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge auf die gleiche Höhe angehoben.

Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken auf Grünstreifen, an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wurde angehoben. Eine deutliche Erhöhung erfuhren ebenfalls die Sanktionen für Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr. Hierunter fallen insbesondere das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken/Halten in 2. Reihe.

Bei schweren Verstößen mit Behinderung oder Gefährdung ist in diesen Fällen künftig teilweise mit Bußgeldern bis zu 100 bzw. 110 Euro zu rechnen, außerdem ist der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.

Foto: Stadt Paderborn

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