Juni 2019

VBERLIN. Alte Häuser haben Schönheitsfehler und Mängel. Viele Käufer merken das erst nach dem Einzug und fragen sich dann: Muss das nicht noch der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, meint dazu der Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Formulierungen wie „gekauft wie besehen“ deuten darauf hin. Eine Gewährleistung […]

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