Neufassung Gesellschaftsverträge

Die Entwürfe für die neuen Gesellschaftsverträge sind aus Sicht der LINKEN und der Beschäftigten suboptimal.

Über die Satzungen der kreiseigenen Gesundheitseinrichtungen wird vor der Sommerpause endgültig abgestimmt. Für die nächste Kreistagssitzung am 24. Juni stehen einige Entscheidungen zur Neufassung von Gesellschaftsverträgen kreiseigener Einrichtungen an. Nachdem im Dezember auf Antrag der LINKEN eine Abstimmung zum Gesellschaftsvertrag der Kliniken verschoben werden musste, soll nun endgültig darüber beschlossen werden. Damals war der Entwurf so spät vorgelegt worden, dass es noch dringenden Beratungs- und Änderungsbedarf in den Fraktionen gab. Ferner hat die Verwaltungsseite Entwürfe zur Änderung der Gesellschaftsverträge der Kreissenioreneinrichtungen und der übergeordneten Holding Gesundheit Lippe GmbH (früher: Gesundheitsholding) vorgelegt, über die ebenfalls abgestimmt werden soll.

Die Linksfraktion ist mit den Entwürfen nicht zufrieden, obwohl inzwischen einige Änderungen zugunsten der Beschäftigten eingearbeitet worden sind. Die Fraktionsvorsitzende Jacob-Reisinger erläutert, warum ihre Fraktion erneut Änderungsanträge eingebracht hat:

„Hier werden nach wie vor die Rechte der Arbeitnehmerinnen ohne Not weiter beschnitten als gesetzlich vorgegeben ist. So kann im Aufsichtsrat der Klinikum Lippe GmbH künftig eine Zweidrittelmehrheit über Änderungen des Gesellschaftsvertrages beschließen. Eine solche Mehrheit ist jedoch bereits gegeben, wenn die Vertreterinnen aus der Politik dafür stimmen, sogar wenn alle Vertreter*innen der Arbeitnehmerschaft dagegen sind. Darum ist aus unserer Sicht eine Vierfünftelmehrheit notwendig, um die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu wahren. Dagegen sind in der Gesellschafterversammlung der Konzernmutter Gesundheit Lippe GmbH Aufsichtsratsmitglieder gar nicht erst vertreten. An dieser Stelle fordern wir ein Anwesenheits- und Rederecht für alle Aufsichtsratsmitglieder, damit Entscheidungen transparent werden und die Aufsichtsräte ihrem Namen und ihrer Funktion gerecht werden können.“

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