Montag, März 18, 2019

Die Neugestaltung der Grundsteuer muss bürokratiearm, rechtssicher und aufkommensneutral ausfallen. Mit dieser Positionierung gibt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold die Erwartungshaltung der regionalen Wirtschaft wider. Zugleich unterbreitet die IHK-Vollversammlung in einer Resolution einen Vorschlag, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. „Als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sollen lediglich die Bodenfläche und die Gebäudegeschossfläche herangezogen […]

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