VPB: Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

BERLIN. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert den Austausch alter Heizungen. Betroffen sind, mit wenigen Ausnahmen, jeweils Öl- und Gasheizungen, die 30 Jahre zuvor eingebaut wurden. 2018 müssen also die alten Konstanttemperaturkessel von 1988 raus, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer noch so eine Heizung im Keller hat, der sollte sich bald um Angebote und Handwerker kümmern, denn die beste Zeit für den Heizungstausch ist der Sommer. Auch alle, deren Heizung 1989 eingebaut wurde, können sich langsam mit dem Gedanken an die größere Investition im kommenden Jahr vertraut machen. Oft lohnt sich aber schon ein früherer Austausch.

Wer den Heizungstausch gleich mit einer energetischen Sanierung verbinden möchte, braucht dazu unabhängige Energieberatung, um aus der enormen Bandbreite der technischen Möglichkeiten das für ihn Passende und finanziell Vernünftige heraus-zufiltern. Hausbesitzer müssen deshalb besonders darauf achten, wen sie mit der Energieberatung beauftragen. Seit Ende 2017 sind auch solche Energieberater zur staatlich geförderten energetischen Beratung zugelassen, die selbst hinterher die Arbeiten ausführen. Viele nutzen das logischerweise zur Akquise. Bauherren müssen das wissen und sollten entsprechend kritisch fragen, welche Interessen der einzelne Energieberater verfolgt.

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