Zurückweisungen im Alleingang nicht möglich

GdP: Zurückweisungen im Alleingang nicht möglich

Die Mitteilung des bayrischen Ministerpräsidenten Söder, dass Bayern Zurückweisungen in Nachbarstaaten vornehmen will, stößt bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, auf Unverständnis. “Die Bayrische Polizei ist keine Grenzbehörde im Sinne des § 18 AsylG, sie kann gar keine Zurückweisungen durchführen”, erklärt Jörg Radek, GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei.

“Zudem könnten bayrische Ausländerbehörden bereits heute Zurückschiebungen in sichere Drittstaaten vornehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Zurückweisungen an der Grenze aber hat Bayern keine Kompetenzen. Der Schlüssel liegt in Berlin, nicht in München.”

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