Urteil gegen Facebook

Datenschutzeinwilligung ungenügend

Facebook muss sich in Deutschland an deutsches Datenschutzrecht halten

(vzbv) Onlinespiele auf Facebook dürfen nicht so präsentiert werden, dass Verbraucher beim Anklicken des Buttons “Spiel spielen” ohne nähere Informationen in die Weitergabe ihrer Daten einwilligen. Die Berechtigung der Spiele-App-Betreiber zum “Posten” eigener Inhalte über das Facebookprofil des Nutzers ist intransparent. Ausschlaggebend dafür, welches Datenschutzrecht gilt, ist die Tätigkeit von Facebook in Deutschland.

Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. In Facebooks App-Zentrum, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

“Facebook muss besser darüber informieren, was Drittanbieter auf seiner Webseite mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer anstellen”, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Es kann nicht sein, dass Spieleanbieter ohne jegliche Einschränkung im Profil des Nutzers Beiträge posten können.”

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